ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN aquaTurm Hotel GmbH

  • 1 Geltungsbereich & Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, Konferenz- und Veranstaltungsräumen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen der aquaTurm Hotel GmbH (nachfolgend „Hotel“ genannt). Sie gelten entsprechend für alle anderen vom Hotel zur Verfügung gestellten Flächen und Räumlichkeiten.

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden (nachfolgend „Gast“) durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.

Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

  • 2 Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

Das Hotel erbringt die gebuchten Leistungen, während der Gast die vereinbarten Preise zuzüglich gültiger Steuern und Abgaben zahlt. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen fällig. Das Hotel kann Vorauszahlungen verlangen, und eine Aufrechnung durch den Gast ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

  • 3 Stornierungsbedingungen & Rücktritt des Gastes (Abbestellung)

Für Individualreservierungen bis 4 Zimmer gilt eine kostenfreie Stornierungsfrist bis 3 Tage vor Anreise (22:00 Uhr), danach fallen 90 % des Preises an. Für Gruppen ab 5 Zimmern und Veranstaltungen gilt eine gestaffelte Stornierungsregelung

Ausgenommen davon sind Lastminute-Buchungen, Arrangements sowie Buchungen über die Silvesternacht, hier gelten gesonderte Stornierungsgebühren, welche per Buchungsbestätigung je einzel übermittelt werden.

Bei Zimmerreservierungen ab 5 Zimmern ggf. auch in Verbindung mit einer Tagung, Veranstaltung oder Feier im Haus sowie einer Gruppenbuchung gilt folgende Staffelung der Stornierungsgebühren:

Bis 42 Tage vor Anreisedatum

– keine Stornierungsgebühren

Bis 30 Tage vor Anreisedatum

– 25% der gebuchten Leistung

Bis 14 Tage vor Anreisedatum

– 50% der gebuchten Leistung

Bis 3 Tage vor Anreisedatum

– 75% der gebuchten Leistung

Weniger als 3 Tage vor Anreisedatum

– 85% der gebuchten Leistung

Die vorstehenden Stornierungsgebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert werden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

  • 4 RÜCKTRITT / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS
    (NO SHOW)
  1. Das Hotel ist unter bestimmten Bedingungen zum Rücktritt berechtigt auch bei nicht stornierbaren Buchungen.
  2. Sofern der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn 1) eine Überbuchung des Hotel vorliegt oder 2) Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet oder 3) sich bis 3 Tage vor gebuchter Übernachtung nicht schriftlich zurückgemeldet hat.

2.2. Das Hotel ist auch zum Rücktritt berechtigt, etwa bei nicht geleisteten Vorauszahlungen, höherer Gewalt oder wenn der reibungslose Geschäftsbetrieb bzw. Ruf des Hauses gefährdet ist.

2.3.  Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

  • 5 RÜCKTRITT / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS bei EVENTS

Im Fall der Stornierung einer Veranstaltung sind Bereitstellungskosten als pauschalisierter entgangener Gewinn zu bezahlen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein entgangener Gewinn nicht oder nicht in der pauschalierten Höhe entstanden ist. Berechnungsgröße ist der zu erwartende Umsatz, wobei grundsätzlich die Auftragsbestätigung maßgeblich ist. Sollte diesbezüglich noch keine Absprache getroffen worden sein, berechnet sich der zu pauschalierende Umsatz aus dem Mindestmenüpreis (Euro 25,00) plus Getränkepauschale (Euro 6,00) x bestellter Personenzahl x Anzahl der Mahlzeiten, zuzüglich der vereinbarten Raummiete. Auf dieser Grundlage werden die Bereitstellungskosten in % des erwarteten Umsatzes berechnet: Bis 42 Tage vor dem Termin keine Kosten, bis 30 Tage vor dem Termin 20%, bis 14 Tage vor dem Termin 45%, bis 4 Tage vor dem Termin 60%, ab 3 Tage vor dem Termin 80% des erwarteten Umsatzes. Für den Fall, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels zu gefährden droht, ebenso im Falle höherer Gewalt, bleibt dem Hotel der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Die Geltendmachung jeglicher Schadensersatzansprüche gegen das Hotel ist in diesem Fall ausgeschlossen.

  • 6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1.  Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2.  Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung und sind bis 11:00 Uhr zu räumen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. bei verspäteter Rückgabe fallen gestaffelte Aufschläge an. Die maximale Personenanzahl ist einzuhalten. Im gesamten Hotel gilt ein striktes Rauchverbot mit pauschalen Reinigungskosten bei Zuwiderhandlung.

6.3.   Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr zusätzlich 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr zusätzlich 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6.4.  Bei beschädigten, fehlenden oder zerstörten Inventar und Hotelzimmer zugehörigen Gegenständen, können Schadensersatzansprüche Seiten des Hotels gegenüber dem Gast gestellt werden. Der Schadensersatz bemisst sich an den Wiederherstellungskosten zuzüglich einer Pauschale für den Zusatzaufwand in Höhe von 250 EUR (nur für organisatorisches).

6.5.  Je nach Zimmerkategorie ist die maximal zulässig Personenanzahl auf dem Zimmer zu beachten (Suite 12. OG max. 3 Personen),
Panoramazimmer 8.-10. OG + 1.OG: max. 2 Personen außer 9.3 und 10.3 je maximal 3 Personen  sowie max. 4 Personen 2-7 OG.
Sofern die Maximalpersonenanzahl durch die Gäste überschritten wird (unabhängig davon wie viele Personen übernachten) fällt die gebuchte Übernachtungsrate doppelt an. Diese wird anhand der bekannten Zahldaten eingezogen oder sofern unbekannt als Rechnung gesamtschuldnerisch an alle anwesenden Gäste gestellt.

6.6. Rauchen ist in unserem Hotel strikt verboten. Bei Missachtung behält sich der Betreiber vor eine Strafpauschale von 500 EUR (Suite) und 400 EUR (andere Zimmerkategorien) zu veranschlagen.
Diese wird anhand der bekannten Zahldaten eingezogen oder sofern unbekannt als Rechnung gesamtschuldnerisch an alle anwesenden Gäste gestellt. Diese ist
unabhängig von dem anfallenden Aufwand zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes des betroffenen Zimmers.

6.7. Zur Buchung der Suite ist die Hinterlegung einer gültigen Kreditkarte nebst Verifikation der Identität (z.B. Personalausweis etc.) notwendig. Kann diese Bedingung nicht erfüllt werden, ist eine Zimmervergabe nur nach 100 % Vorauszahlung möglich.

6.8.  Für mitgebrachte Wertsachen haftet das Hotel nicht. Zur Aufbewahrung von Wertsachen stehen Zimmersafes und ein Hotelsafe am Empfang zur Verfügung.

6.9. Erst nach Ausbuchung und Bezahlung des Gastes erfolgt eine Überprüfung des Zimmers, ob sich Beschädigungen oder fehlende Einrichtungsgegenstände ereignet haben. Der Vertragsabschließende sowie der Gast haften persönlich für die Beseitigung von etwaigen Zimmerschäden oder fehlenden Zimmergegenständen. Sofern dem Hotel nicht innerhalb von 1 Stunde nach Bezug des Zimmers etwaige Vorschäden gemeldet werden, greift die Annahme des Eigenverschuldens und Verursachung durch den betroffenen Gast. Es muss für die vollständige Wiedergutmachung des Schadens sowie etwaig entstandener Ertragsausfall ausgeglichen werden.

  • 7 BEREITSTELLUNG VON HOTELZIMMER UND VERANSTALTUNGSRÄUMEN

7.1.  Ist der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.

7.2.  Reservierungen von Bankett- und Konferenzräumen werden mit der Annahme durch das Hotel bindend. Der Auftraggeber verzichtet auf Übersendung einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Angebote sind stets freibleibend. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Unter- oder Weitervermietungen von Räumen und Flächen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Hotels zulässig. Für eintägige Werbeveranstaltungen von Firmen, die außerhalb von Radolfzell angesiedelt sind, stellt das Hotel grundsätzlich keine Räume zur Verfügung. Bei Veranstaltungsanfragen, die nicht eindeutig in ihrer Ausrichtung definiert sind, erlaubt sich das Hotel nachzufragen. Politisch oder moralisch fragwürdige Veranstaltungen werden vom Hotel nach Prüfung gegebenenfalls abgelehnt. Das Hotel bezieht sich auf das im BGH verankerte besondere Hausrecht. Raumänderungen (auch in Räume unmittelbar neben dem Hotel) bleiben dem Hotel vorbehalten soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.

7.3.  Der Auftraggeber hat dem Hotel die garantierte Anzahl der Teilnehmer an einer Veranstaltung spätestens 48 Stunden vor dem Termin mitzuteilen. Tatsächlich entstehende Abweichungen nach unten können i. d. R. nicht mehr berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters. Eine Überschreitung der Teilnehmerzahl bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Hotel, damit ein reibungsloser Ablauf garantiert werden kann. Bei Überschreitung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Abrechnung zugrunde gelegt.

7.4.  Bei Bankettveranstaltungen mit Menü/Büffet ebenso bei Gruppenbuchungen und Buchungen der Zeller-SPA-Suite muss spätesten 10 Tage vor Anreise eine Anzahlung von mindestens 50 % der zu erwartenden Menü- und Übernachtungspreise als Deposit bezahlt werden. Das Hotel behält sich vor, die Höhe der Vorauszahlung nach Ermessen zu bestimmen. Die Restsumme ist vor Ort bei Abreise fällig. Einer Zusendung per Rechnung muss das Hotel ausdrücklich zustimmen.

7.5.  Die Kosten einer gewünschten Sperrzeitverkürzung gehen zu Lasten des Veranstalters, ebenso eventuell anfallende Gema-Gebühren. Bankettveranstaltungen müssen bis spätestens 22.oo Uhr abgeschlossen sein. Dieses sowie evtl. geplante Musikveranstaltungen im Hause werden ausschließlich schriftlich fixiert und bedürfen eine besondere Beachtung aufgrund der Ausrichtung des Hotels.

7.6.  Verschiebt sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarte Anfangs- oder Schlusszeit der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzlich entstandene Kosten der Leistungsbereitschaft (Personalkosten) in Rechnung stellen, es sei denn das Hotel hat diesen Umstand zu vertreten. Bei Veranstaltungen, die über 22.00 Uhr hinausgehen, werden gesonderte Personalkosten berechnet. Diese sind individuell und werden mit dem Veranstalter gemeinsam abgestimmt.

7.7.  Für Beschädigungen oder Verlust von Einrichtungsgegenständen oder Inventar, die während einer Mietdauer eintreten, haftet der Auftraggeber wie für eigenes Verschulden. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne die schriftliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Auch sind hierbei behördliche Auflagen, wie z.B. feuerpolizeiliche Vorschriften zu beachten. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen übernimmt das Hotel keine Haftung. Sollten diese gegebenenfalls versichert werden, so übernimmt dies der Veranstalter. Vom Auftraggeber/Veranstalter mitgebrachtes Dekorationsmaterial oder andere Gegenstände (auch der Musikband) sollten bis spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsende wieder abgeholt sein, sonst kann vom Hotel eine Pauschale für die Lagerung verlangt werden.

7.8.  Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, in diesen Fällen wird eine festzulegende Servicegebühr bzw. Korkengeld berechnet.

7.9.  Sollten Störungen oder Defekte an den, vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Hotel unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Gegenstände frei.

 

  • 8 KARTENVERLUST
    Bei Zimmerkartenverlust müssen wir Ihnen leider Kosten in Höhe von 15,00€/ Karte in Rechnung stellen.

 

  • 9 ANZAHLUNGEN BEI GRUPPENRESERVIERUNGEN1 Der Bucher ist verpflichtet, eine Vorauszahlung von 85% des geplanten Umsatzes für die Übernachtung bis spätestens 6 Wochen vor Anreise zu leisten. Eine entsprechende Proforma-Rechnung geht dem Bucher zeitnah vor Veranstaltungsbeginn zu. Werden die Vorauszahlungen nicht zum genannten Zeitpunkt geleistet, behalten wir uns ein automatisches Stornierungsrecht der Buchung vor. Wenn die Anzahlung nicht gemäß den Zahlungsfristen beglichen wird, ist das Hotel berechtig die Buchung zu stornieren. Sollte das Hotel die stornierten Kapazitäten nicht anderweitig und gleichwertig verkaufen können, so werden die Kosten für den entstandenen Umsatzverlustes mit 85% der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme berechnet.

 

  • 10 RECHNUNGSLEGUNG

10.1.  Rechnungen die das Hotel ausstellt sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Aufrechnungen des Bestellers mit Ansprüchen jeglicher Art sind unzulässig, desgleichen Zurückhaltung von Zahlungen wegen solcher eventueller Ansprüche. Die Abtretung einer Forderung ist ausgeschlossen. Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein, eine Erhöhung dieser nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Veranstalters.

10.2.  Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Hotelbuchung bzw. Veranstaltung oder Übernachtung 120 Kalendertage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen.

  • 11 HAUSTIERE
    Haustiere sind im gesamten Hotel aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
  • 12 ALLGEMEINE RICHTLINIEN

12.1.  Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht vertretene Umstände, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, entbinden das Hotel von jeglicher Haftung.

12.2.  Erfüllungsort ist für beide Seiten Radolfzell, Gerichtsstand ist Radolfzell. Mit Erhalt der Bestätigungskopie erkennt der Besteller die Geschäftsbedingungen an oder widerspricht schriftlich binnen 48 Stunden.

12.3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt dann eine, ihr möglichst nahe kommende gültige Formulierung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen immer der schriftlichen Fixierung.

12.4.  Sollte der Besteller eine Veranstaltung mit üblichem politischem oder religiösem Charakter planen, so bedarf es der schriftlichen Genehmigung des Hotels zur Wirksamkeit des Vertrages mit dem Hotel. Die namentliche Nennung des Hotels in Anzeigen oder anderen öffentlichen Publikationen hierzu bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung des Hotels.

12.5  Minderjährige Kinder unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern insbesondere im Kontext der möglichen Absturzgefahr, aufgrund der Beschaffenheit des Hotelbauwerkes.

12.6  Sämtliche vorherigen AGB verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.

12.7 Änderungen bedürfen der Textform; es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die vollständigen und aktuellen Details können den bereitgestellten Dokumenten entnommen werden

12.8 Information zur Verbraucherstreitbeilegung (VSBG):
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit (europa.eu). Das Hotel nimmt an Streitbeilegungsverfahren nicht teil.