ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN aquaTurm Hotel GmbH

Diese AGB gelten für die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Veranstaltungsräumen sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen des Hotels. Sie gelten entsprechend auch für andere Räume auch Vitrinen, Wand- und sonstige Flächen (insbes. auch das Wasserbecken des Turms), die das Hotel zur Verfügung stellt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden ausdrücklich in den Beherbergungsvertrag einbezogen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Einzel- u. Gruppenreservierungen Hotel aquaTurm GmbH

1.  VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

1.1.  Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes oder Buchers durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Einzelne
Zimmer (bis max. 4 Zimmer) können bis 22:00 Uhr drei Tage vor Anreisedatum kostenfrei storniert werden. Ausgenommen davon sind Arrangements sowie Buchungen über die Silvesternacht,hier gelten gesonderte Stornierungsgebühren.

1.2. Bei Zimmerreservierungen ab 5 Zimmern auch in Verbindung mit einer Tagung, Veranstaltung oder Feier im Haus sowie einer Gruppenbuchung gilt folgende Staffelung der Stornierungsgebühren:

Bis 42 Tage vor Anreisedatum

– keine Stornierungsgebühren

Bis 30 Tage vor Anreisedatum

– 25% der gebuchten Leistung

Bis 14 Tage vor Anreisedatum

– 50% der gebuchten Leistung

Bis 3 Tage vor Anreisedatum

– 75% der gebuchten Leistung

Weniger als 3 Tage vor Anreisedatum

– 85% der gebuchten Leistung

Es ist dem Gast/ Bucher möglich ein Zimmer der Gruppenreservierung bis 22:00 Uhr drei Tage vor Anreisedatum kostenfrei zu stornieren.

Die vorstehenden Stornierungsgebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert werden, wobei die genannten pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2.RÜCKTRITT / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS
(NO SHOW)

2.1.  Sofern der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2.2.  Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.

2.3.  Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

3.RÜCKTRITT / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS bei EVENTS

Im Fall der Stornierung einer Veranstaltung sind Bereitstellungskosten als pauschalisierter entgangener Gewinn zu bezahlen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein entgangener Gewinn nicht oder nicht in der pauschalierten Höhe entstanden ist. Berechnungsgröße ist der zu erwartende Umsatz, wobei grundsätzlich die Auftragsbestätigung maßgeblich ist. Sollte diesbezüglich noch keine Absprache getroffen worden sein,berechnet sich der zu pauschalierende Umsatz aus dem Mindestmenüpreis (Euro 16,00) plus Getränkepauschale (Euro 5,50) x bestellter Personenzahl x Anzahl der Mahlzeiten, zuzüglich der vereinbarten Raummiete. Auf dieser Grundlage werden die Bereitstellungskosten in % des erwarteten Umsatzes berechnet: Bis 42 Tage vor dem Termin keine Kosten, bis 30 Tage vor dem Termin 20%, bis 14 Tage vor dem Termin 45%, bis 4 Tage vor dem Termin 60%, ab 3 Tage vor dem Termin 80% des erwarteten Umsatzes. Für den Fall, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels zu gefährden droht, ebenso im Falle höherer Gewalt, bleibt dem Hotel der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Die Geltendmachung jeglicher Schadensersatzansprüche gegen das Hotel ist in diesem Fall ausgeschlossen.

 

4.ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

4.1.  Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

4.2.  Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

4.3.   Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

4.4.  Bei beschädigten, fehlenden oder zerstörten Inventar und Hotelzimmer zugehörigen Gegenständen, können Schadensersatzansprüche Seiten des Hotels gegenüber dem Gast gestellt werden. Der Schadensersatz bemisst sich an den Wiederherstellungskosten zuzüglich einer Pauschale für den Zusatzaufwand in Höhe von 250 EUR (nur für organisatorisches).

4.5.  Je nach Zimmerkategorie ist die maximal zulässig Personenanzahl auf dem Zimmer zu beachten (Suite 12. OG max. 3 Personen),
Panoramazimmer 8.-10. OG + 1.OG: max. 2 Personen außer 9.3 und 10.3 je maximal 3 Personen  sowie max. 4 Personen 2-7 OG.
Sofern die Maximalpersonenanzahl durch die Gäste überschritten wird (unabhängig davon wie viele Personen übernachten) fällt die gebuchte Übernachtungsrate doppelt an. Diese wird anhand der bekannten Zahldaten eingezogen oder sofern unbekannt als Rechnung gesamtschuldnerisch an alle anwesenden Gäste gestellt.

4.6. Rauchen ist in unserem Hotel strikt verboten. Bei Missachtung behält sich der Betreiber vor eine Strafpauschale von 500 EUR (Suite) und 400 EUR (andere Zimmerkategorien) zu veranschlagen.
Diese wird anhand der bekannten Zahldaten eingezogen oder sofern unbekannt als Rechnung gesamtschuldnerisch an alle anwesenden Gäste gestellt. Diese ist
unabhängig von dem anfallenden Aufwand zur Wiederherstellung des Urspungszustandes des betroffenen Zimmers.

4.7. Zur Buchung der Suite ist die Hinterlegung einer gültigen Kreditkarte notwendig. Kann diese Bedingung nicht erfüllt werden ist eine Zimmervergabe nur nach Vorauszahlung möglich.

4.8.  Für mitgebrachte Wertsachen haftet das Hotel nicht. Zur Aufbewahrung von Wertsachen stehen Zimmersafes und ein Hotelsafe am Empfang zur Verfügung.

4.9. Erst nach Ausbuchung und Bezahlung des Gastes erfolgt eine Überprüfung des Zimmers, ob sich Beschädigungen oder fehlende Einrichtungsgegenstände ereignet haben. Der Vertragsabschließende sowie der Gast haften persönlich für die Beseitigung von etwaigen Zimmerschäden oder fehlenden Zimmergegenständen. Sofern dem Hotel nicht innerhalb von 1 Stunde nach Bezug des Zimmers etwaige Vorschäden gemeldet werden, greift die Annahme des Eigenverschuldens und Verursachung durch den betroffenen Gast. Es muss für die vollständige Wiedergutmachung des Schadens sowie etwaig entstandener Ertragsausfall ausgeglichen werden.

5.BEREITSTELLUNG VON HOTELZIMMER UND VERANSTALTUNGSRÄUMEN
5.1.  Ist der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.

5.2.  Reservierungen von Bankett- und Konferenzräumen werden mit der Annahme durch das Hotel bindend. Der Auftraggeber verzichtet auf Übersendung einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Angebote sind stets freibleibend. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Unter- oder Weitervermietungen von Räumen und Flächen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Hotels zulässig. Für eintägige Werbeveranstaltungen von Firmen, die außerhalb von Radolfzell angesiedelt sind, stellt das Hotel grundsätzlich keine Räume zur Verfügung. Bei Veranstaltungsanfragen, die nicht eindeutig in ihrer Ausrichtung definiert sind, erlaubt sich das Hotel nachzufragen. Politisch oder moralisch fragwürdige Veranstaltungen werden vom Hotel nach Prüfung gegebenenfalls abgelehnt. Das Hotel bezieht sich auf das im BGH verankerte besondere Hausrecht. Raumänderungen (auch in Räume unmittelbar neben dem Hotel) bleiben dem Hotel vorbehalten soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Veranstalter zumutbar ist.

5.3.  Der Auftraggeber hat dem Hotel die garantierte Anzahl der Teilnehmer an einer Veranstaltung spätestens 48 Stunden vor dem Termin mitzuteilen. Tatsächlich entstehende Abweichungen nach unten können i. d. R. nicht mehr berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters. Eine Überschreitung der Teilnehmerzahl bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Hotel, damit ein reibungsloser Ablauf garantiert werden kann. Bei Überschreitung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl der Abrechnung zugrunde gelegt.

5.4.  Bei Bankettveranstaltungen mit Menü/Büffet ebenso bei Busarrangements und Gruppenbuchungen muss spätesten 8 Tage vor Anreise eine Anzahlung von mindestens 55 % der zu erwartenden Menü- und Übernachtungspreise als Deposit bezahlt werden. Das Hotel behält sich vor, die Höhe der Vorauszahlung nach Ermessen zu bestimmen. Die Restsumme ist vor Ort bei Abreise fällig. Einer Zusendung per Rechnung muss das Hotel ausdrücklich zustimmen.

5.5.  Die Kosten einer gewünschten Sperrzeitverkürzung gehen zu Lasten des Veranstalters, ebenso eventuell anfallende Gema-Gebühren. Bankettveranstaltungen müssen bis spätestens 4.oo Uhr abgeschlossen sein. Dieses sowie evtl. geplante Musikveranstaltungen im Hause werden ausschließlich schriftlich fixiert und bedürfen eine besondere Beachtung aufgrund der Ausrichtung des Hotels.

5.6.  Verschiebt sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarte Anfangs- oder Schlusszeit der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzlich entstandene Kosten der Leistungsbereitschaft (Personalkosten) in Rechnung stellen, es sei denn das Hotel hat diesen Umstand zu vertreten. Bei Veranstaltungen, die über 1.00 Uhr hinausgehen, werden gesonderte Personalkosten berechnet. Diese sind individuell und werden mit dem Veranstalter gemeinsam abgestimmt.

5.7.  Für Beschädigungen oder Verlust von Einrichtungsgegenständen oder Inventar, die während einer Mietdauer eintreten, haftet der Auftraggeber wie für eigenes Verschulden. Die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne die schriftliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Auch sind hierbei behördliche Auflagen, wie z.B. feuerpolizeiliche Vorschriften zu beachten. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen übernimmt das Hotel keine Haftung. Sollten diese gegebenenfalls versichert werden, so übernimmt dies der Veranstalter. Vom Auftraggeber/Veranstalter mitgebrachtes Dekorationsmaterial oder andere Gegenstände (auch der Musikband) sollten bis spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsende wieder abgeholt sein, sonst kann vom Hotel eine Pauschale für die Lagerung verlangt werden.

5.8.  Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung, in diesen Fällen wird eine festzulegende Servicegebühr bzw. Korkengeld berechnet.

5.9.  Sollten Störungen oder Defekte an den, vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Hotel unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht abgeleitet werden. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Gegenstände frei.

6.KARTENVERLUST
Bei Zimmerkartenverlust müssen wir Ihnen leider Kosten in Höhe von 6,00€/ Karte in Rechnung stellen.

7.Anzahlung bei Gruppenreservierungen

7.1 Der Bucher ist verpflichtet, eine Vorauszahlung von 80% des geplanten Umsatzes für die Übernachtung bis spätestens 6 Wochen vor Anreise zu leisten. Eine entsprechende Proforma-Rechnung geht dem Bucher zeitnah vor Veranstaltungsbeginn zu. Werden die Vorauszahlungen nicht zum genannten Zeitpunkt geleistet, behalten wir uns ein automatisches Stornierungsrecht der Buchung vor.
Wenn die Anzahlung nicht gemäß den Zahlungsfristen beglichen wird, ist das Hotel berechtig die Buchung zu stornieren. Sollte das Hotel die stornierten Kapazitäten nicht anderweitig und gleichwertig verkaufen können, so werden die Kosten für den entstandenen Umsatzverlustes mit 80% der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme berechnet.

8.RECHNUNGSLEGUNG

8.1.  Rechnungen die das Hotel ausstellt sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Aufrechnungen des Bestellers mit Ansprüchen jeglicher Art sind unzulässig, desgleichen Zurückhaltung von Zahlungen wegen solcher eventueller Ansprüche. Die Abtretung einer Forderung ist ausgeschlossen. Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein, eine Erhöhung dieser nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Veranstalters.

8.2.  Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 120 Kalendertage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen.

9.HAUSTIERE
9.1.  Im Hotel sind keine Haustiere erlaubt. Dies gilt für Gästezimmer und alle öffentlichen Bereiche.

10.ALLGEMEINE RICHTLINIEN

10.1.  Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht vertretene Umstände, die eine Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, entbinden das Hotel von jeglicher Haftung.

10.2.  Erfüllungsort ist für beide Seiten Radolfzell, Gerichtsstand ist Radolfzell, Singen oder Konstanz. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung oder Bestätigungskopie erkennt der Besteller die Geschäftsbedingungen an oder widerspricht schriftlich binnen 48 Stunden.

10.3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt dann eine, ihr möglichst nahe kommende gültige Formulierung. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen immer der schriftlichen Fixierung.

10.4.  Sollte der Besteller eine Veranstaltung mit üblichem politischem oder religiösem Charakter planen, so bedarf es der schriftlichen Genehmigung des Hotels zur Wirksamkeit des Vertrages mit dem Hotel. Die namentliche Nennung des Hotels in Anzeigen oder anderen öffentlichen Publikationen hierzu bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Genehmigung des Hotels.

10.5  Der Zugang zum nicht textilfreien Outdoor SPA Bereich ist ab dem 6. Lebensjahr erlaubt. Eine Haftung für jegliche Schäden aus Nutzung des Outdoor SPA Bereich wird ausgeschlossen. Der Benutzer haftet selbst für da die Geräte der Selbstbedienung unterliegen. Vor jeder Benutzung hat der Gast sich einer Unterweisung durch das Personal zu dulden. Der Gast haftet sonst für jegliche Schäden aus Benutzung des Outdoor SPA Bereichs.

10.6  Minderjährige Kinder unterliegen der Aufsichtspflicht der Eltern insbesondere im Kontext der möglichen Absturzgefahr, aufgrund der Beschaffenheit de Hotelbauwerkes.

10.7  Sämtliche vorherigen AGB verlieren hiermit Ihre Gültigkeit.

Radolfzell, 06. Dezember 2021

aquaTurm Hotel GmbH

Güttingerstr. 15

78315 Radolfzell